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1841
Buch
Das Druckerzeugnis mit der Erklärung der Motive einer Verordnung betreffs der Erhaltung der evangelischen Geistlicher und Kirchendiener im Marienburger Werder bei ihrer derzeitigen Belohnung. Das Problem beruhte darauf, dass im Weichselwerder ähnlich wie auf den benachbarten Gebieten zwei Hauptkonfessionen: katholische und protestantische nebeneinander existierten. Demnach entstand ein Problem, welche Kirche die Einwohner finanziell unterstützen sollen. Nach der Konföderation von Warschau, die Religionsfreiheit garantierte, begann man im Werder mit dem Bau evangelischer Kirchen (die Mehrheit der Bewohner kehrte zur Luthers Lehre), die man neben den katholischen errichtete. Die Verpflichtung, Zehnt zu zahlen, Naturalabgaben zu leisten und andere Leistungen zugunsten der katholischen Kirche durchzuführen wurde aber nicht aufgehoben, selbst dann, wenn die Einwohner zum Luthertum übertraten. Demnach waren sie doppelt versteuert, was natürlich Widerstand erregte. 1792 legten sie ein Protest, das sich auf die Beschlüsse der Konföderation von Warschau bezog, das Protest wurde jedoch abgelehnt. Im XIX Jahrhundert dagegen waren katholische Einwanderer nicht damit einverstanden, für die protestantische Kirche, der die Mehrheit der alten Ansiedler angehörte, zahlen zu müssen. Der Text wurde auf dem Velin- und Büttenpapier gedruckt, das mit dem berühmten Firmenzeichen „J. Whatmann. Turkey Mill“ signiert wurde. Das Papier wurde aus Lappen hergestellt, davon seine gute Qualität. Die Geschäftsbezeichnung stammt vom James Whatmann – dem Papierhersteller aus dem XIX. Jahrhundert, der eine sehr angesehene Papierfabrik „Tourkey Mill“ in Kent (England) leitete. Das Papier Whatmann’s wurde u. a. von James Audubon– dem amerikanischen Naturforscher für seine berühmte Zeichnungen gebraucht, die vor allem nordamerikanische Vögel darstellen. Neben ihm verwendeten dieses Papier auch Napoleon um sein Testament niederzuschreiben, George Washington für staatliche Urkunden und Königin Victoria für ihre Privatkorrespondenz. Das Wasserzeichen wurde in Blockbuchstaben gedruckt, war etwa ein Zoll (2,54 cm)groß und erstreckte sich für 10 Zölle. Nach dem Namen folgte im Wasserzeichen das Datum (fehlt in diesem Fall, wurde beim Zurechtschneiden der Blätter abgeschnitten, vermutlich stammte das Papier aus dem Zeitabstand 1827-1838).
nicht angegeben
Berlin
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IV.8.4
ger
Gemeinfreiheit
30 cze 2011
22 cze 2010
114
121
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RDF
OAI-PMH
Albrecht Otto Rawerau Loeßsch Georg
Freytag Hermann
Kolberg Joseph
Neubaur, Leonard
Nottarp, Hermann
Sembritzki, Johannes
Styl cytowania: Chicago ISO690
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