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Title: Börsen-Ordnung für die Stadt Elbing

Date:

1864

Type:

Adligat

Description:

Die Börsenversammlungen fanden täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage statt. Ort und genaue Zeit wurden von den Ältesten der Kaufmannschaft bestimmt und über Elbinger Zeitungen, Amtsblatt und Aushang an der Börse der Öffentlichkeit gebracht. Zu den Börsenversammlungen wurden keine Frauen, Personen gegen die Konkursverfahren in Gang gesetzt wurde oder die in Unterhandlung mit ihren Gläubigern standen oder die Personen denen Bürgerrechte entzogen wurden, zugelassen. Die Börse durfte übrigens nur in Handelszwecken besucht werden. Eintritt war von der Einzahlung der jährlichen Gebühr abhängig. Von der Gebühr waren Mitglieder der Kaufmännischen Korporation in Elbing, ihre Gehilfen, Mäkler sowie ihre Assistenten, Reeder, Schiffer und Fuhrleute entbunden. Auf den Börsenversammlungen bestimmte man Wechsel- und Wertpapierkurse, Kaufkraftparität und Warenpreise. Kurse wurden vom Börsenkommisar in der Vereinbarung mit den Mäklers bestimmt. Sie wurden dann jeweils in das Börsenbuch eingetragen.

Publisher:

Neumann-Hartmannsche Offizin

Place_of_issue:

Elbing

Format:

image/x.djvu

Identifier:

oai:dlibra.bibliotekaelblaska.pl:14902

Source:

35918 adl.5

Language:

ger

Prawa:

Gemeinfreiheit

Object collections:

Last modified:

Oct 3, 2018

In our library since:

Nov 15, 2010

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Edition name Date
1864, Börsen-Ordnung für die Stadt Elbing Oct 3, 2018
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