Nie masz uprawnień do wyświetlenia tego obiektu. Aby poprosić o dostęp do niego, wypełnij poniższe pola.
1864
Adligat
Die Börsenversammlungen fanden täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage statt. Ort und genaue Zeit wurden von den Ältesten der Kaufmannschaft bestimmt und über Elbinger Zeitungen, Amtsblatt und Aushang an der Börse der Öffentlichkeit gebracht. Zu den Börsenversammlungen wurden keine Frauen, Personen gegen die Konkursverfahren in Gang gesetzt wurde oder die in Unterhandlung mit ihren Gläubigern standen oder die Personen denen Bürgerrechte entzogen wurden, zugelassen. Die Börse durfte übrigens nur in Handelszwecken besucht werden. Eintritt war von der Einzahlung der jährlichen Gebühr abhängig. Von der Gebühr waren Mitglieder der Kaufmännischen Korporation in Elbing, ihre Gehilfen, Mäkler sowie ihre Assistenten, Reeder, Schiffer und Fuhrleute entbunden. Auf den Börsenversammlungen bestimmte man Wechsel- und Wertpapierkurse, Kaufkraftparität und Warenpreise. Kurse wurden vom Börsenkommisar in der Vereinbarung mit den Mäklers bestimmt. Sie wurden dann jeweils in das Börsenbuch eingetragen.
Neumann-Hartmannsche Offizin
Elbing
image/x.djvu
oai:dlibra.bibliotekaelblaska.pl:14902
35918 adl.5
ger
Gemeinfreiheit
3 paź 2018
15 lis 2010
98
31
https://dlibra.bibliotekaelblaska.pl/publication/19249
RDF
OAI-PMH
Korporation der Kaufmannschaft
Styl cytowania: Chicago ISO690
Ta strona wykorzystuje pliki 'cookies'. Więcej informacji Rozumiem