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1884
Adligat
Die Witwen- und Waisenkasse der Subaltern und Unterbeamten in Thorn entstand, damit nach dem Tod der erwähnten Eingestellten ihre Witwen und Waisen eine Beihilfe bekommen konnten. Der Kasse beizutreten verpflichtet waren alle städtische Beamten, die mit Pensionierungsberechtigung angestellt waren (mit Einvernehmen des Magistrats Anspruch darauf hatten auch solche Beamten, die ohne Pensionierungsberechtigung angestellt waren). Die Beiträge betrugen 3% des Einkommens. Zusätzliche Unterhaltsquelle waren Überschüsse der Einkünfte über Ausgaben sowie Zinsen davon, Zuschüsse vom Staat und Schenkungen von Privatpersonen. Das Druckerzeugnis wurde zusammen mit dem „Ortsstatut der Stadt Thorn, betreffend die Pensionirung der Gemeindebeamten und Lehrer“ eingebunden.
Thorn
image/x.djvu
oai:dlibra.bibliotekaelblaska.pl:13272
35014 - Adl.2
ger
Gemeinfreiheit
2 lut 2017
18 paź 2010
82
21
https://dlibra.bibliotekaelblaska.pl/publication/16467
RDF
OAI-PMH
Styl cytowania: Chicago ISO690
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