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1872-1874
Adligat
Die Sammlung mehrerer Adligate. 1) Das Schreiben des Elbinger Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung bezüglich der Vergütung der Gemeindebeamten und Lehrer. 2) Das Schreiben der Elbinger Lehrer an den Magistrat, in dem sie behaupten, die Verbesserung der finanziellen Stellung der Volksschullehrer mit der Preiserhöhung nicht kommensurabel sei und schildern schwierige Lebenssituation, in die sie wegen ihrer niedrigen Verdiensten gerieten. Es wurde sowohl schwierige Lage der jungen unverheirateten Lehrer als auch ihrer älteren verheirateten Kollegen beschrieben. Die ersten von ihnen können es sich nicht leisten eine selbständige Wohnung zu mieten und müssen sie manchmal mit den Schülern und Gesellen teilen. Diejenigen dagegen, die schon Familie gründeten, haben es schwer sie unterzuhalten. 4) Das Schreiben des Magistrats an Herrn Liedtke und andere Lehrer mit der Lohnerhöhungsabsage. 5) Das Schreiben der Elbinger Mittelschullehrer an die Königliche Regierung. Die Absender argumentieren, die neue am 15.08.1872 in Elbing eingeführte Standarisierung der Beamten- und Lehrerlöhne ist mit der Erhöhung der Preise für manche Lebensmittel und andere Artikel und Leistungen (z. b. Miete und Heizung) nicht kommensurabel. 6) Briefwechsel zwischen dem Elbinger Magistrat und der Königlichen Regierung. Der Magistrat erklärt, es gebe keine Gründe für nächste Erhöhungen der Lehrergehälter, um so mehr, dass es die letzte vor einem Jahr stattfand. Übrigens unterschrieben 26 von den 53 Elbinger Lehrern die Petition nicht. Als Bestätigung führt der Magistrat das Beispiel Herrn Steffans an – eines jungen, unverheirateten Sportlehrers, der eine Belohnung in der Höhe von 250 Talern bezieht, was nach der Meinung des Magistrats eine ausreichende Summe ist. Gleichzeitig versichern die Magistratsmitglieder, sie werden der Lehrerfrage viel Beachtung schenken. 7) Nächste schriftliche Antwort der Königlichen Regierung für die Beschwerde der Elbinger Lehrer wegen niedriger Gehälter. Die Regierung stellt fest, kraft Gemeindebeschlusses vom 15.10.1872 verbesserte sich die finanzielle Lager der Grundschullehrer und ihre Gehälter wurden um verschiedene Geldzusätze vermehrt. Gleichzeitig wurde festgestellt, im Vergleich zu den Lehrern in anderen Städten verdienen die Elbinger Lehrer beträchtlich weniger, dem Magistrat wurde es also empfohlen in diese Angelegenheit einzusehen und sie zu erledigen. 8) Anlage mit dem Verzeichnis der Ausgaben eines ledigen und verheirateten Lehrers. Im Verzeichnis wurden Steuerabgaben, Beiträge, Wohngebühren, Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung, Lehrmittel usw. berücksichtigt. Im Falle eines ledigen Lehrers wurde auch Taschengeld für solche Einkäufe wie Tabak und Zigarren dazugezählt. Im Falle eines verheirateten Lehrers berücksichtigte man dagegen Ausgaben für Kleidung und Schulmittel für Kinder, Familienunterhaltungen und Einstellung eines Dienstmädchens. 9) Nächster Brief – Antwort des Magistrats an die Königliche Regierung mit der Beteuerung, es wurde alles mögliche getan um die Lehrersituation zu verbessern. Er fügt auch hinzu, dass nicht nur Lehrer unter den Inflationsfolgen litten und das man Lehrer mit anderen Beamten nicht vergleichen darf, weil sie einen kürzeren Arbeitstag haben. 10) Das Schreiben der Elbinger Polizisten an den Magistrat, in dem Polizeibeamten auf die ihre finanzielle Benachteilung im Vergleich zu den Polizisten in anderen Städten hinweisen. Die Anlage schildert die Ausgaben der Polizisten für Miete. 11) Verzeichnis der Einkommen der Beamten der Kaiserlichen Post (Direktoren, Sekretäre, Assistenten, Büroarbeiter, Briefträger). Verzeichnis der Einkommen der Beamten des Königl. Hauptsteueramts und des Königl. Kreisgerichts.
Neumann-Hartmann (Edward Schlömp)
Elbing
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IV.9 Elbląg – druk XVII
ger
Gemeinfreiheit
Oct 3, 2018
Oct 6, 2009
173
126
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Stoltz Johann Alexander
Ramsey C. E.
Citation style: Chicago ISO690
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