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1859
Adligat
Statut der freireligiösen Gemeinde in Elbing. Freireligiöse Bewegung entstand Mitte des neunzehnten Jahrhunderts unter dem Einfluss von Vormärz und deutsch-katholische Strömung. Sie lehnte traditionelle Bekenntnisse und stützte sich auf solche Werten wie Toleranz, Humanismus und Beachtung des menschlichen Wesens, seine Rechte und Freiheit. Elbinger Freireligiöse Gemeinde nahm sowohl Katholiken als Protestanten auf. Gemäß der Satzung war Pflege des religiösen und moralischen Lebens der Mitglieder ihr Hauptziel. An jedem Sonntag und an den Festtagen fand eine mit dem Gesang und Vortrag verbundene Zusammenkunft statt, die der „Erbauung“ dienen sollte. Die Gemeindezugehörigkeit war nicht mit dem zwangsläufigen Austritt aus der Kirche verbunden, weil es im § 10 heißt, Trauungen und Begräbnisse können innerhalb der Gemeinde nur dann stattfinden, wenn die Betroffenen früher aus ihrer Kirche ausgetreten sind. Die Entscheidungen wurden durch Abstimmung getroffen, Stimmen aller Mitglieder- sowohl Frauen als auch Männer – waren gleichberechtigt. Stimmberechtigt waren diejenigen, die das 22ste Lebensjahr vollendeten.
Eduard Schmidt
Elbing
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35918 adl.20
ger
Gemeinfreiheit
Oct 3, 2018
Nov 17, 2010
46
30
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RDF
OAI-PMH
Osswald, Lena (Wellinghusen)
Meyer Bruno
Pastorius, Joachim
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