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Änderungen betreffend Pensionierungsregeln bezüglich der Gemeindebeamten und Lehrer in Thorn vom 31. März 1882. Geändert wurde der Statut vom 27. März 1872. Die neue Satzung war in Bezug auf neu eingestellte Beamten und Lehrer sowie diese von den früher Eingestellten zu verwenden, die solch einen Wunsch ausdrückten. Das Druckerzeugnis wurde zusammen mit dem „Statut der Witwen- und Waisenkasse der Subaltern und Unterbeamten der Stadt“ eingebunden.
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Oct 7, 2016
Oct 18, 2010
60
26
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OAI-PMH
Neigebaur J. F.
Citation style: Chicago ISO690
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