Die für Elbinger Hospitäler geltende Ordnung. Hospital bedeute eine Wohlfahrtsanstalt (Pflegeanstalt) wo man verschiedene Hilfsleistungen erwies und nicht eine geschlossene Einrichtung, in der man kranke Personen ärztlich und pflegerisch behandelte (Krankenhaus). Aus der Ordnung wurde der Elbinger Hl. Geist-Hospital ausgeschlossen, für den andere Regel gültig waren. Das zusammen eingebundene Buch mit mehreren Gelegenheitsdruckerzeugnissen. Aus den Jahren 1810-1839 – „Etwas über das hiesige Stadt=Schulden=Wesen zur…” IV.9 Elbląg.
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3 paź 2018
8 paź 2009
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