Geschäftsordnung für den Hypothekenverkehr. Zweck der Verbesserung der Sachkredite ihm Rahmen ihrer Tätigkeit räumte die Elbinger Bank Darlehen gegen Hypothekensicherung ein, erwarb die schon gepfändeten Hypotheken durch Abtretung und emittierte Hypothekenbriefe, um die für diese Geschäfte unentbehrlichen Mittel zu gewinnen. Vom Kauf ausgeschlossen waren: 1) Hypotheken auf Grundstücken, die außer der Provinz Preußen lagen, 2) Hypotheken an Grundstücken, deren Wert vom dort betriebenen Gewerbe abhängig war (z. B. auf Fabriken, Apotheken, Mühlen, Wirtshäusern), 3) Hypotheken, welche bei städtischen Grundstücken nicht innerhalb der ersten zwei Drittel, bei ländlichen nicht innerhalb der ersten drei viertel des Werts der betreffenden Grundstücke hafteten, bei welchen eine genügende Versicherung gegen Elementarschäden nicht nachgewiesen war.
Neumann-Hartmann'sche Offizin (G. Felsner)
oai:dlibra.bibliotekaelblaska.pl:14908
17 maj 2017
16 lis 2010
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https://dlibra.bibliotekaelblaska.pl/publication/19299
| Nazwa wydania | Data |
|---|---|
| b.r., Geschäfts-Ordnung für den Hypotheken-Verkehr der Elbinger Creditbank | 17 maj 2017 |