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Adligat
Statut des in Elbing am 24. April 1858 gegründeten Kunstvereins. Der im Statut zum Ausdruck gebrachte Zweck des Vereins war „Kunstsinn in der Stadt und in der Gegend zu befördern“. Dieser Zweck sollte mittels der Veranstaltung jede zwei Jahre einer großen Kunstausstellung und – falls die Mittel des Vereins es erlauben – einer kleineren in den Zwischenjahren. Die Geldmittel des Vereins waren in erster Linie für den Ankauf von Gemälden und Kunstwerken bestimmt, die dann unter den Mitgliedern verlost waren. Mitglied des Vereins konnte jeder werden, unter der Bedingung, er zahlt einen jährlichen Beitrag in der Höhe von 2 Talern. Dafür stand den Mitgliedern der kostenlose Eintritt zu den Ausstellungen zu (den Mitgliederfamilien zu den ermäßigten Preisen).
Eduard Schmidt
Elbing
image/x.djvu
oai:dlibra.bibliotekaelblaska.pl:14930
35918 adl.40
ger
Gemeinfreiheit
21 paź 2016
17 lis 2010
66
37
https://dlibra.bibliotekaelblaska.pl/publication/19831
RDF
OAI-PMH
Renz
Styl cytowania: Chicago ISO690
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