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1864
Adligat
Betriebsordnung in der Elbinger Maschinenfabrik von F. G. Schichau. Nach der Ordnung dauerte die Arbeit – je nach dem, was für ein Wochentag war es – von 6 bis 61/2 Stunden. Nur an den Festtagen arbeitete man kürzer. Jeder Arbeiter musste seine Arbeit beginnen, nachdem er ein Geräusch der Signalpfeife gehört hatte. Verspätungen bis höchstens 10 Minuten wurden zugelassen (obwohl man für die Verspätung innerhalb von 10 Minuten 1 Silbergroschen Strafe zahlen musste). Nach zehn Minuten vom Signal wurde niemand in den Betrieb hineingelassen. Es gab drei Mahlzeitpausen während des Arbeitstages. Übrige Vorschriften betreffen Überstunden, Gebrauch von Werkzeuge, Krankschreibungen, Rauchverbot, Feuersicherheit. Die Satzung besteht aus 20 §.
nicht angegeben
Elbing
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oai:dlibra.bibliotekaelblaska.pl:15159
35918 adl.49
ger
Gemeinfreiheit
3 paź 2018
19 lis 2010
75
43
https://dlibra.bibliotekaelblaska.pl/publication/19867
RDF
OAI-PMH
Styl cytowania: Chicago ISO690
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