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1845?
Adligat
Statuten des Elbinger Gesellenvereins. Das Hauptziel des Vereins war die Pflege des gesellschaftlichen Lebens sowie Förderung der geistigen und moralischen Fortbindung mittels der regelmäßigen Treffen, offenen Vorlesungen, des Gesangs und der Lektüre. Zur Teilnahme am Gesellenverein war jeder Mitglied des Gesellenstandes berechtigt sowie alle Einwohner Elbings, sofern sie völlige Bürgerrechte genossen und sich zu der Mitwirkung bei Förderung und Erreichung der Vereinszwecke verpflichteten. Der Verein war außergewöhnlich egalitär, wovon – außer des oben genannten Prinzips - die Tatsache zeugt, dass alle Mitglieder gleichberechtigt waren und dass es keine Ehrenmitglieder gab. Treffen fanden regelmäßig einmal in der Woche statt. Sie begannen mit gemeinsamem Musizieren (als Dirigent wurde beruflicher Musiker eingestellt). Dann folgte ein Vortag zu einem wissenschaftlichen oder mit Gewerbe verbundenen Thema. Seit 9 Uhr abends widmete man sich freier Unterhaltung. Mitglieder waren verpflichtet Einschreibegebühr und monatliche Beiträge einzuzahlen. Der Verein führte auch eine Bibliothek. Aus dem Verein wurden diejenigen ausgeschlossen, die mit rohem und sittenwidrigem Benehmen die anständige Stimmung der Versammlung störten oder darauf in betrunkenem Zustand erschienen (die durften sich jedoch um nochmalige Aufnahme bewerben). Im Falle des unangemessenen Verhaltens außer der Versammlung, wurde der Mitglied vor Ehrengericht gestellt.
Richard Hille
nicht angegeben
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35918 adl. 22
ger
Gemeinfreiheit
3 paź 2018
17 lis 2010
60
14
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RDF
OAI-PMH
Korporation der Kaufmannschaft
Styl cytowania: Chicago ISO690
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