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Szukana fraza: [Opis = "Die am ersten März 1780 von Kriegs\- und Wirtschaftkammer Westpreußens erlassene Verordnung betreffs der königlichen Wälder. Die Urkunde nimmt Bezug auf die Forstordnung vom Jahre 1775 und enthält 43 Paragrafen, deren Verletzung mit hohen Strafen bedroht war \(u. a. Geldstrafe, Zuchthausstrafe bei Wasser und Brot\). Die Vorschriften untersagten u. a. Täuschung und Fälschung der sich im Wald befindenden Kennzeichnungen, Feuerentfachen im Wald und in der Entfernung von 100 Schritten vom Wald, Holz \-Fällen und Beschädigen, Abschneiden der Eichenzweigen „zur Peitsche“, Viehweiden, Fisch\- und Krebsfang in Waldgewässern, Tierjagd und Vogelfang, Ausnehmen von Kiebitzeiern, Schreiten durch den Wald mit einer Flinte, Lassen der Hunde aus einer Meute loslaufen, Auswerfen von Schlingen, Aneignung vom Hirschgeweih. Zweispaltiger Druck in der polnischen und deutschen Sprache. Erschien in der Hofbuchdruckerei von Johann Jacob Kanter. Format 2°."]

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