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Szukana fraza: [Opis = "Vorschriften betreffs der Erhebung der Hundesteuer. Die Steuer betrug 15 Mark pro Jahr. Steuerfrei waren Hunde, die freiliegende oder leicht zugängliche Häuser und Plätze überwachten, Hirtenhunde, Hunde, die zum Viehtreiben gebraucht wurden, Hunde der Fleischer und Viehhändler sowie Zughunde. Dem Druckerzeugnis wurde eine Polizeiverordnung beigefügt, die bisherige Vorschriften betreffs der Hundesteuer annullierte. Stattdessen führte man eine Amtsanordnung ein, kraft deren alle sich auf den Straßen und an anderen öffentlichen Orten befindenden Hunde Maulkorb und Halsband tragen mussten. Das Druckerzeugnis erschien in der Elbinger Offizin von Reinhold Kühn. Das zusammen eingebundene Buch mit den Statuten und Satzungen \(syg. 220485\-220488\)."]

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