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Statut der Bäcker-Innung
Zünfte-Bäcker
Der allgemeine Zweck dieser Berufskorporation war Vereinigung der Elbinger Bäcker zwecks der gemeinsamen Verteidigung der Interesse dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder sollten über ihre berufliche Angelegenheiten beraten und gemeinsam Lösung der Probleme erarbeiten. Sie waren auch verpflichtet sich gegenseitig Beistand zu leisten, Ordnung und Einigkeit in der Innung zu erhalten und die Ehre der Genossenschaft zu bewahren. Daneben bezweckte die Elbinger Bäckerinnung Aufsicht über die Aufnahme, Ausbildung und Benehmen der Lehrlinge und Gesellen, Sorge um die Witwen und Waisen der Innungsgenossen, Verwaltung der von der Innung errichteten Unterstützungskassen.
1856
Eduard Schmidt
Elbing
Adligat
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35918 adl.4
ger
Gemeinfreiheit
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