Język metadanych
Schul-Ordnung der städtischen Oberrealschule zu Elbing
Schulwesen ; Ordnung ; Oberrealschule
Ordnung der Oberrealschule in Elbing. Enthält Vorschriften betreffs der beim Einschreiben des Kindes geforderten Urkunden, der Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und zur Lieferung der Rechtfertigung vom Vater oder Betreuer im Falle der Abwesenheit (im Falle der ansteckenden Krankheit, wie Scharlach, Diphtherie, Typhus und Windpocken wollte die Schule unverzüglich informiert sein). Schulische Vorschriften regulierten auch solche Fragen wie: Befreiung vom Sport- und Zeichenunterricht und Benehmen außer der Schule (die Schüler dürften nicht in den Lokalen und auf den geschlossenen Veranstaltungen erscheinen, es sei denn, sie waren in der Begleitung der Eltern, Rauchen und Trinkereien waren dagegen strengst verboten). Die Ordnung gab keine detaillierten Hinweise zur Verhaltensweise in der Schule, weil – was im ersten Paragraphen betont wurde- die Geboten des Anstands, der Sittlichkeit und der guten Umgangsformen selbstverständlich sind. Das Druckerzeugnis besteht aus 16 Paragrafen und wurde in der Offizin Reinholda Kühns herausgegeben
1906
Reinhold Kühn
Elbing
Buch
image/x.djvu
IV.9.2.3 Elbląg
ger
Gemeinfreiheit
Nie masz uprawnień do wyświetlenia tego obiektu. Aby poprosić o dostęp do niego, wypełnij poniższe pola.
Styl cytowania: Chicago ISO690
Brak wsparcia dla HTML5 (API Canvas)
HTML5 wykryty.