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Publicandum da nach Sr. Königl. Majestät Landesväterlichen Vorsorge f...= Publicandum poniewaz, według Jego Krolewskiej Mości...
Verordnungen ; Amturkunden
Verordnung der Kriegs- und Domainenkammer aus dem Jahre 1773, die den Juden den Haustürverkauf sowie das Ausüben von Fleischer- und Bäckerhandwerk verbat. Vielmehr wurden sie kraft der Urkunde mit der Pflicht belegt, Westpreußen im Laufe von 2 Monaten zu verlassen. Die Ausnahme waren hier diejenigen Juden, die das Vermögen im Wert von 1000 Talern nachweisen konnten (das betraf in erster Linie Seiden- und Wollenhändler). Sie wurden mit den eisernen Briefen versehen und verlieh man ihnen das Privileg sich der Netze und Drewenz entlang anzusiedeln. Übrige Personen jüdischer Abstammung, die nicht imstande waren sich mit den Geleitbriefen auszuweisen, wurden unter Gewahrsam über die Grenze der Provinz gebracht. Zweispaltige Amturkunde in der polnischen und deutschen Sprache, Format 4 °, aus der Sammlung von S. Gierszewski.
1733
Marienwerder
alter Druck
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XVIII. 229
pol ; ger
Gemeinfreiheit
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