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Lehnrecht (Sachsenspiegel)
Gewohnheitsrecht ; Landrecht ; Repgow, Elke von ; Ortsrecht ; Eike von Repgow
ElKE VON REPGOW- (ung. 1180-1233) – Jurist und Schöffe. Sachsenspiegel ist ein Gewohnheitsrechtsbuch, das wahrscheinlich im Auftrag des Adeligen von Falkenstein verfasst wurde. Der Verfasser verfügte über gute Ortsgesetzkenntnisse, hatte aber keine gründliche juristische Ausbildung (insbesondere kannte er das römische Recht nicht). Das führte dazu, diese Kodifikation fällt unter anderen Gesetzbüchern auf, dadurch dass sie das lokale Gesetz ohne jene fremde Einflüsse darstellt. Das Buch wurde ursprünglich auf Latein verfasst (die lateinische Fassung ist nur fragmentarisch erhalten geblieben), danach entstand die deutsche Version (von demselben Autor). Das Werk besteht aus 2 Teilen: das erste umfasst Vorschriften im Bereich des Landrechts, sowie Strafrecht, Privatrecht, Prozessrecht, das zweite befasst sich mit dem Lehnrecht. Neben des Gewohnheitsrecht, wurden auch kaiserliche Gesetze und kanonisches Recht berücksichtigt. 14 Artikel des Sachsenspiegels (so genannte articuli reprobati) wurden als häretisch beurteilt und in vielen Manuskripten übergangen. Der im Jahre 1482 von Bern. Rachel (?) veröffentlichte Wiegendruck, Format 2. Rubriken und Initialen in rot und blau. Wenige Marginalien und Unterstreichungen vom ersten Besitzer (XV Jahrhundert). Auf dem Schutzblatt der unteren Bekleidung – eine in der deutschen Sprache verfasste Kopie der Urkunde betreffs der Stadt Breslau vom Jahre 1359 [XV/XVI w.]. Prow.: Elb. Gymn. Bibl. (Siegel). Einband: Brett, weißes Leder, Blindpressung, Schließen. Der Wiegendruck ist im sehr guten Zustand erhalten geblieben.
1482
Bern. Richel ?
Inkunabel
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Inc.III.102
ger
Gemeinfreiheit
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