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Statut für das weibliche Waisenstift und die damit verbundene Mädchenschule in Elbing
Satzung ; Waisenstift ; Mädchenschule
Die Satzung des Waisenstifts und der mit ihm verbundenen Frauenschule. Beide Einrichtungen unterliegen der Stadtgemeinde. Ihre Aufgabe war Erziehung, materielle Versorgung und Sorge um geistliche Entwicklung der Elbinger Mädchen, die ohne Mittel blieben bis sie erwachsen wurden und sich selbst versorgen konnten. Das zusammen eingebundene Buch mit den Adligaten betreffs der Elbinger Anstalten und Einrichtungen. In: „Statut für das Pauperknaben-Stift zu Elbing” (sygn.IV.9.1)
1823
Friedrich Traugott Hartmann
Elbing
Adligat
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IV.9.1.1 Elbing
ger
Gemeinfreiheit
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