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Funfzehnte Bekanntmachung
Feuerwesen ; Elbinger Feuerlöschverein
Fünfzehnte Bekanntmachung der Kommission des Feuerlösch- und Rettungsvereins. Für den Verein war das Ehrensache immer als erster beim Feuer zu sein sowie beim Löschen am aktivsten und mutigsten zu sein. Da aber städtische Feuerlöschanstalten immer besser ausgerichtet waren, war das dem verein immer schwieriger ihre Position zu bewahren. Infolgedessen verkündigte man, die Vereinsmitglieder sollen ihre Bemühungen vermehren. Zu diesem Zwecke schuf man neue Vorschriften, die Wirkungseffektivität beeinflussen sollten. Das zusammen eingebundene Buch mit den Adligaten betreffs des Feuerwesens (sygn. IV.9.1 Elbląg)
1825
Elbing
Adligat
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IV.9.1 Elbląg
ger
Gemeinfreiheit
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