Tytuł:

Straßen=Polizei=Ordnung für die Stadt Elbing vom 28. November 1833.

Słowa kluczowe:

Elbing - Geschichte ; öffentliche Sicherheit und Ordnung ; Stadtpolizei - Vorschriften

Opis:

Die Verordnungen der städtischen Polizei bezüglich der Ordnung und Sicherheit auf den Elbinger Straßen. Der erste Paragraph betrifft der Straßensauberkeit, der zweite – ihrer Passierbarkeit, der dritte – sich an den Straßen befindenden Gebäuden, der vierte – der Ruhe und Sittlichkeit, der fünfte – der Personen- und Gegenständesicherheit, der sechste- des durch die Stadt fließenden Hommelkanals und der letzte – der aus dem Unbeachten der Vorschriften folgenden Konsequenzen. Aus der Unterlage erfährt man u. a. dass Bettlerei, Verlassen der Kinder alleine auf der Straße und Wäschewaschen im Hommel verboten wurden, dass man Rowdytum (z. B. Werfen mit den Steinen) verfolgte und dass Sonntags während des Gottesdienstes alle Läden und Krame zugeschlossen werden mussten. In der nächsten Verordnung (vom Jahre 1832) gibt es die Verfahrensordnung in der mit dem Bauwesen verbundenen Angelegenheiten (Erbauen neuer Gebäude und Überprüfen der Unzuverlässigkeit der alten). Das zusammen eingebundene Buch; enthält Adligate (Gelegenheitsdruckerzeugnisse) aus den Jahren 1810-1839 – „Etwas über das hiesige Stadt=Schulden=Wesen zur…” IV.9 Elbląg

Data wydania:

1834

Miejsce wydania:

Danzig

Rodzaj dokumentu:

Adligat

Format:

image/x.djvu

Sygnatura:

IV.9 Elbląg druk – VIII

Język:

ger

Prawa:

Gemeinfreiheit

×

Cytowanie

Styl cytowania: