Język metadanych
Statut des Kunst-Vereins zu Elbing
Elbinger Kunstverein ; Elbing - kulturelles Leben - XIX Jahrhundert
Statut des in Elbing am 24. April 1858 gegründeten Kunstvereins. Der im Statut zum Ausdruck gebrachte Zweck des Vereins war „Kunstsinn in der Stadt und in der Gegend zu befördern“. Dieser Zweck sollte mittels der Veranstaltung jede zwei Jahre einer großen Kunstausstellung und – falls die Mittel des Vereins es erlauben – einer kleineren in den Zwischenjahren. Die Geldmittel des Vereins waren in erster Linie für den Ankauf von Gemälden und Kunstwerken bestimmt, die dann unter den Mitgliedern verlost waren. Mitglied des Vereins konnte jeder werden, unter der Bedingung, er zahlt einen jährlichen Beitrag in der Höhe von 2 Talern. Dafür stand den Mitgliedern der kostenlose Eintritt zu den Ausstellungen zu (den Mitgliederfamilien zu den ermäßigten Preisen).
nicht angegeben
Eduard Schmidt
Elbing
Adligat
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35918 adl.40
ger
Gemeinfreiheit
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