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Börsen-Ordnung für die Stadt Elbing
Börse
Die Börsenversammlungen fanden täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage statt. Ort und genaue Zeit wurden von den Ältesten der Kaufmannschaft bestimmt und über Elbinger Zeitungen, Amtsblatt und Aushang an der Börse der Öffentlichkeit gebracht. Zu den Börsenversammlungen wurden keine Frauen, Personen gegen die Konkursverfahren in Gang gesetzt wurde oder die in Unterhandlung mit ihren Gläubigern standen oder die Personen denen Bürgerrechte entzogen wurden, zugelassen. Die Börse durfte übrigens nur in Handelszwecken besucht werden. Eintritt war von der Einzahlung der jährlichen Gebühr abhängig. Von der Gebühr waren Mitglieder der Kaufmännischen Korporation in Elbing, ihre Gehilfen, Mäkler sowie ihre Assistenten, Reeder, Schiffer und Fuhrleute entbunden. Auf den Börsenversammlungen bestimmte man Wechsel- und Wertpapierkurse, Kaufkraftparität und Warenpreise. Kurse wurden vom Börsenkommisar in der Vereinbarung mit den Mäklers bestimmt. Sie wurden dann jeweils in das Börsenbuch eingetragen.
1864
Neumann-Hartmannsche Offizin
Elbing
Adligat
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35918 adl.5
ger
Gemeinfreiheit
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