Język metadanych
Statuten des Bürgervereins zu Elbing
Elbinger Bürgerverein
Der Vereinszweck war, gemäß dem Statut, Ansporne zur Entwicklung des gesellschaftlichen, bürgerlichen, kulturellen und geselligen Lebens zu geben Dieses Ziel sollte mittels wöchentlicher Versammlungen und gelegentlicher Treffen erreicht werden. Auf den Versammlungen sollten Vorträge zu den Interesse weckenden wissenschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Themen gehalten werden. Im gemeinsamen Kreis sollten dann die das Publikum bohrende Fragen beantwortet und zur Diskussion gestellt werden. Zum Schluss folgten gemeinsame freie Unterhaltungen. Vereinsmitglied konnte jeder „moralisch unbescholtene“ Bürger werden.
1862
Eduard Schmidt
Elbing
Adligat
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35918 adl. 2
ger
Gemeinfreiheit
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