Język metadanych
Statut des Elbinger Arbeitervereins
Elbinger Arbeiteverein
Statut des Elbinger Arbeitervereins. Zweck des Vereins war gemäß dem Statut „Verbreitung aller, dem Arbeiter nützlichen Kenntnisse und Beförderung der Geselligkeit“. Mittel zu diesem Zweck waren Versammlungen, auf denen Vorträge über die für Mitglieder nützlichen Gegenstände gehalten und die bei dieser Gelegenheit auftauchenden Fragen beantwortet wurden sowie Zusammenkünfte für die Mitglieder und ihre Familien. Mitglied des Vereins konnte jeder „ehrenhafte Bürger“ werden. Die Mitglieder waren verpflichtet Mitgliedbeiträge regelmäßig zu begleichen und an den Versammlungen teilzunehmen. Zu ihren Rechten gehörte das Recht, Gäste zu die vom Verein veranstalteten Vergnügungen mitzubringen (mit der Beschränkung, derselbe Gast durfte nur dreimal mitgebracht werden und musste jeweils dem Vorstand vorgestellt werden).
nicht angegeben
Neumann-Hartmannsche Buchdruckerei (G. Felsner)
Elbing
Adligat
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35918 adl.1
ger
Gemeinfreiheit
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