Język metadanych
Statut der Wittwen- und Waisenkasse der Subaltern und Unterbeamten der Stadt
Statuten ; Beamten - Vorschrift ; Witwenkasse
Die Witwen- und Waisenkasse der Subaltern und Unterbeamten in Thorn entstand, damit nach dem Tod der erwähnten Eingestellten ihre Witwen und Waisen eine Beihilfe bekommen konnten. Der Kasse beizutreten verpflichtet waren alle städtische Beamten, die mit Pensionierungsberechtigung angestellt waren (mit Einvernehmen des Magistrats Anspruch darauf hatten auch solche Beamten, die ohne Pensionierungsberechtigung angestellt waren). Die Beiträge betrugen 3% des Einkommens. Zusätzliche Unterhaltsquelle waren Überschüsse der Einkünfte über Ausgaben sowie Zinsen davon, Zuschüsse vom Staat und Schenkungen von Privatpersonen. Das Druckerzeugnis wurde zusammen mit dem „Ortsstatut der Stadt Thorn, betreffend die Pensionirung der Gemeindebeamten und Lehrer“ eingebunden.
1884
Thorn
Adligat
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35014 - Adl.2
ger
Gemeinfreiheit
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