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Zum 100 jährigen Bestehen des Kunstvereins Königsberg PR. E. V. Eingetragener Verein

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Anderson Ed.

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Jubiläum ; Königsberg - Kultur ; Königsberger Kunstverein

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Das Jubiläumsdruckerzeugnis anlässlich des 100. Jahrestages der Gründung des Königsberger Kunstvereins. Das Schreiben wurde von Ed. Anderson verfasst, der in den Jahren 1910-1931 die Funktion des Schriftführers des Vereins bekleidete. Die Entstehung des Königsberger Kunstvereins war untrennbar mit der vorangehenden Emanzipation des Königsberger Bürgertums (ähnlich wie in ganz Preußen) verbunden, das die vorher der Hochadel und Herrscherhäuser angehörende Rolle der Mäzene und Kunstsammler übernahm. Der Königsberger Kunstverein beabsichtigte – ähnlich wie andere damals entstehende Kunstvereine – das Wissen über Kunst in der Gesellschaft zu vertiefen (Kunstgeschichte stand damals noch in ihren Kinderschuhen) und zwar durch regelmäßig wiederkehrende Ausstellungen, Erwerb der Kunstwerke und ihre Verlosung unter den Vereinsmitgliedern. Der Königsberger Kunstverein war nicht besonders spezialisiert – er befasste sich nicht nur mit der elitären Kunst sondern auch mit dem Kunstgewerbe und mit dem Amateurkunstschaffen der Familienangehörigen der Mitglieder, besonders mit den Werken ihrer Ehefrauen und Töchter. Unzweifelhafter Verdienst des Vereins war die Schaffung der Gemäldegalerie im Königsberger Schloss und Förderung der jungen örtlichen Künstlern. Der Verein besaß auch in seinen Sammlungen Gemälde der anerkannten deutschen Meister (wie Caspar David Friedrich), die auf den Dauerausstellungen gezeigt wurden. Das Druckerzeugnis enthält Verzeichnisse der Ausstellungen, Kunstveranstaltungen, der vom Verein bekommene Geschenke und Stiftungen, der Verstand- und Ausschussmitglieder und der unter den Vereinsmitgliedern verteilten Reproduktionen der Kunstwerke. Im Text Reproduktionen der Kunstwerke von den Sammlungen des Vereins und auf dem Nachtitelblatt – ein Porträt von Vorsitzenden des Vereins – Doktor Blunk.

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1931

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Ostpr. Druckerei F. Marten

Place_of_issue:

Königsberg

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Buch

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image/x.djvu

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N. 2621

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ger

Prawa:

Gemeinfreiheit

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